Dienstag, 01 Januar 2013 23:45

Neue Regelungen ab Januar 2013

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Am 1. Januar 2013 treten einige wichtige Regelungen in Kraft, die der FIDE-Kongress im Sommer auf seinem Kongress in Istanbul beschlossen hat:

Meldefristen für Turniere, die für die ELO-Zahl ausgewertet werden:

Turniere, die ELO-ausgewertet werden sollen, müssen so rechtzeitig bei der Geschäftsstelle des DSB angemeldet werden, dass es 7 Tage vor Turnierbeginn an das FIDE-Sekretariat geschickt werden kann. Für Turnere, die dem Erwerb FIDE-Titeln dienen sollen, gilt hier eine 30 Tagesfrist!
Fristüberschreitungen können Strafgebühren kosten. Turniere, die bei Turnierbeginn nicht registriert worden sind, werden nicht ausgewertet.

Abgeschlossene Turniere müssen sofort an den Rating-Officer (derzeit: Christian Krause) geschickt werden, damit dieser Zeit genug hat, den Bericht zu prüfen und binnen 7 Tagen dem FIDE-Sekretariat weiter zu schicken; andernfalls werden auch hier saftige Strafgebühren fällig.

Wer Schiedsrichter eines Turniers ist, kann in diesem Turnier nicht Spieler sein, wenn das Turnier für den Titelerwerb angemeldet ist. Bei nur ELO-gewerteten Turnieren schadet das Mitspielens des Schiedsrichters nicht.

Einsatz lizensierter Schiedsrichter

Turniere, die der FIDE gemeldet werden (auch nur für ELO-Zahlen), dürfen nur von Schiedsrichtern geleitet werden, die bei der FIDE als aktive Schiedsrichter lizensiert sind. Diese Lizenz wird einmalig erworben durch Zahlung der Lizenzgebühr durch den Schiedsrichter. Die Höhe der Lizenzgebühr richtet sich danach ob der Schiedsrichter einen FIDE-Titel hat oder nicht. Welche nationale Lizenz der im Spielbericht genannte Schiedsrichter hat, ist der FIDE gleichgültig.

Wer also ein Turnier ausrichtet, das für die ELO-Zahl ausgewertet werden soll, muss also schon bei Anmeldung darauf achten, dass nur lizensierte „aktive“ Schiedsrichter in der Anmeldung und im Spielbericht aufgeführt werden. Es betrifft nicht nur den Hauptschiedsrichter, sondern alle, die als Schiedsrichter aufgeführt sind.

Gelesen 3511 mal Letzte Änderung am Mittwoch, 02 Januar 2013 00:34
   

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